Wir wollen mit diesem Artikel den Mann vorstellen, der vor bald vierhundert Jahren das grundlegende theoretische Rüstzeug für unser heutiges, modernes Völkerrecht erarbeitet hat, den Holländer Hugo Grotius (1583–1645): Mit seinem unter dem Eindruck des Dreissigjährigen Krieges verfassten grossen Werk »Vom Recht des Krieges und des Friedens« schuf er nicht weniger als den Boden für eine überstaatliche Rechtsordnung, die für alle Völker, Rassen und Religionen gleichermassen gilt: Grotius verdanken wir die heute weitestgehend anerkannte Überzeugung, dass nicht irgendeine »Staatsraison« der Massstab staatlichen Handelns zu sein hat, sondern dass sich ein Staat und seine Repräsentanten genauso nach bestimmten allgemeingültigen Regeln zu verhalten haben, genauso recht oder unrecht handeln können wie der einzelne Bürger.
Grotius’ Grundlagenwerk wurde nicht nur in den Nürnberger Prozessen 1945–1949 wiederholt angerufen, auf seinem Werk gründet unter anderem auch die Charta der Vereinten Nationen.